Fanglisten & Fangmeldungen

Die Fanglisten müssen spätestens bis 15. Dezember des laufenden Jahres abgegeben werden. Auch wenn nichts gefangen wurde, muss die Fangmeldung mit „0“ abgegeben werden, da dies sonst als nicht abgegeben zählt.

Folgende Fangmeldungen sind abzugeben:

Vereinsgewässer

  • Fangmeldung für die Altmühl
  • Fangmeldung für den Mühlweiher

Verbandsgewässer

Dies gilt nur für unsere Mitglieder, die zusätzlich die Seenkarte, Kanalkarte oder Wöhrdersee-Karte gekauft haben:

  • Fangmeldungen für die Seen-, Kanal- und/oder Wöhrderseekarte(n)

Denkt bitte daran, die Fangmeldungen rechtzeitig abzugeben. Bei Nichtabgabe werden 30,00 € berechnet.

Hinweise zur Abgabe

Weitere Hinweise und Erklärungen zur Abgabe der Fangmeldungen findet ihr hier:

Erklärungen zur Fangmeldung (PDF)

Fangmeldungsformular

Hier findet ihr die Fangmeldung als PDF-Datei zum Herunterladen:

Fangmeldung

Bitte vollständig ausfüllen und fristgerecht beim Verein einreichen.

Fangmeldung (PDF) herunterladen