Arbeitsdienst

Jedes aktive Mitglied unter 60 Jahren muss pro Jahr fünf Arbeitsstunden ableisten. Diese Regelung gilt auch für Mitglieder, die im laufenden Jahr das 60. Lebensjahr vollenden. Jede nicht geleistete Stunde wird gemäß unserer Gebührenordnung mit 20,00 € berechnet.

Aktuell anstehende Arbeitsdienste findet ihr im Menüpunkt „Intern“ unter dem Punkt Arbeitsdienste.

Arbeitsdienste können durch folgende Tätigkeiten abgeleistet werden:

  • Abfischen
  • Fischbesatz
  • Weiherpflege
  • Jugendarbeit
  • Mithilfe beim Altstadtfest
  • Teilnahme an der Altmühlreinigung im Frühjahr bzw. dem Umweltschutztag im Herbst