Informationen zu unseren Schonzeiten

In unseren Gewässern gelten die folgenden gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße. Bitte beachte zusätzlich die Gewässerordnung und eventuelle Aushänge des Vereins.

Fischart Schonmaß Schonzeit
Aal 50 cm keine
Hecht 60 cm 15. Februar bis 30. April*
Karpfen 35 cm keine
Regenbogenforelle 26 cm 15. Dezember bis 15. März
Schleie 28 cm 1. Mai bis 30. Juni
Zander 60 cm 15. Februar bis 30. April*
Edelkrebs (weiblich)** 12 cm 01. Oktober bis 31. Juli
Edelkrebs (männlich)** 12 cm keine

Es gilt zusätzlich eine Fangbegrenzung von zwei Raubfischen pro Tag.

Raubfischfang (Hecht und Zander)*

Der Raubfischfang ist mit zwei Handangeln in Verbindung mit totem Köderfisch erlaubt – oder Spinnfischen mit einer Handangel. Beim Spinnfischen muss die zweite Handangel aus dem Wasser genommen werden.

Krebse**

Genauere Informationen zur Bestimmung der Krebse findest du hier:

Bestimmungsschlüssel der Flusskrebse (PDF)

Nachtangeln

Das Nachtangeln ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für aktive Vereinsmitglieder und Jungfischer (alle unter 18 Jahren) in Begleitung eines fischereiberechtigten Erwachsenen erlaubt.

Aalfang

Das Fischen mit Fischfetzen auf Aal ist erlaubt.

Hinweis: Änderungen durch Gesetzgeber oder Behörden sind möglich. Im Zweifel gelten immer die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Gewässerordnung des Vereins.