Fränkisches Seenland & Verbandsgewässer
Als Mitgliedsverein im Fischereiverband Mittelfranken e. V. können unsere aktiven Mitglieder über den Verband im Fränkischen Seenland und an weiteren Verbandsgewässern angeln.
Insgesamt stehen euch 9 Verbandsgewässer zur Verfügung, unter anderem:
- Main-Donau-Kanal (62,5 km / 330 ha)
- Großer & Kleiner Brombachsee
- Altmühlsee, Rothsee, Igelsbachsee
- Happurger Stausee & Happurger Baggersee
- Wöhrder See
Jahreserlaubnisschein JES–FVM 2025
Für aktive Mitglieder des Fischereiverbandes Mittelfranken gibt es den Jahreserlaubnisschein FVM (JES–FVM):
- 63 Begehungen pro Jahr mit freier Gewässerwahl
- darin enthalten: 3 Gastbegehungen (im JES extra ausgewiesen)
- Preis: 70 € (Stand: Ausgabe 2025)
- Ausgabe erfolgt über den jeweiligen Mitgliedsverein
Die 3 Gastbegehungen können für Freunde, Bekannte, Familienangehörige oder Vereinskollegen genutzt werden, solange ein gültiger Fischereischein vorliegt. Werden sie nicht benötigt, kann der Inhaber sie selbst angeln.
Wichtige Hinweise zu Gastbegehungen
- Gäste dürfen nur im Beisein des JES-Inhabers angeln.
- Die Personalien des Gastes (Name, Datum, Gewässer) müssen vollständig eingetragen werden.
- Gastbegehungen sind nicht übertragbar.
- Das Tagesfanglimit der Gäste entspricht dem JES und zählt zum Jahresfanglimit des Inhabers.
- Für jeden Angeltag ist ein Eintrag im Schein notwendig.
- Der JES-Inhaber bürgt für das Verhalten seiner Gäste.
Fangbuch & Neuerwerb
- Fische, die in Besitz genommen werden, sind unverzüglich ins Fangbuch einzutragen.
- Ist der Schein voll, kann jederzeit ein neuer JES erworben werden.
- Dafür muss der alte JES vollständig ausgefüllt beim Verein oder Verband abgegeben werden.
Alle Details (Schonzeiten, Fangbeschränkungen, exakte Bestimmungen) findet ihr direkt in der offiziellen Unterlage des Fischereiverbands:
📄 JES–FVM 2025 – Infos & Bestimmungen (PDF)
Der Große Brombachsee – eines der größeren Verbandsgewässer im Fränkischen Seenland.