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Fanglisten


Die Fanglisten müssen spätestens bis 15. Dezember des laufenden Jahres abgegeben werden.
Auch wenn nichts gefangen wurde, muss die Fangmeldung mit "0" abgegeben werden,
da dies sonst als nicht abgegeben zählt.

Folgende Fangmeldungen sind abzugeben:
Vereinsgewässer
  • Fangmeldung für die Altmühl
  • Fangmeldung für den Mühlweiher
  • Verbandsgewässer
    Dies gilt nur für unsere Mitglieder, die zusätzlich den Jahreserlaubnisschein
    des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. gekauft haben.
  • Fangmeldungen für die Verbandsgewässer


  • Denkt bitte daran die Fangmeldungen rechtzeitig abzugeben.
    Bei Nichtabgabe werden € 30,00 dafür berechnet.

    Weitere Hinweise und Erklärungen zur Abgabe findet Ihr hier:

    Erklärungen zur Fangmeldung


    Fangmeldungsformular

    Hier findet Ihr die Fangmeldung als pdf-Datei zum Herunterladen:

    Fangmeldung





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