Fanglisten
Die Fanglisten müssen spätestens bis 15. Dezember des laufenden Jahres abgegeben werden.
Auch wenn nichts gefangen wurde, muss die Fangmeldung mit "0" abgegeben werden,
da dies sonst als nicht abgegeben zählt.
Folgende Fangmeldungen sind abzugeben:
Vereinsgewässer
Fangmeldung für die Altmühl
Fangmeldung für den Mühlweiher
Verbandsgewässer
Dies gilt nur für unsere Mitglieder, die zusätzlich den Jahreserlaubnisschein
des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. gekauft haben.
Fangmeldungen für die Verbandsgewässer
Denkt bitte daran die Fangmeldungen rechtzeitig abzugeben.
Bei Nichtabgabe werden € 30,00 dafür berechnet.
Weitere Hinweise und Erklärungen zur Abgabe findet Ihr hier:
Fangmeldungsformular
Hier findet Ihr die Fangmeldung als pdf-Datei zum Herunterladen:
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