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Arbeitsdienst


Jedes aktive Mitglied unter 60 Jahren muss pro Jahr fünf Arbeitsstunden ableisten.
Diese Regelung gilt auch für Mitglieder, die im laufenden Jahr das 60. Lebensjahr vollenden.
Jede nicht geleistete Stunde wird gemäß unserer Gebührenordnung mit €10,00 berechnet.

Aktuell anstehende Arbeitsdienste findet Ihr unter Menüpunkt "Intern" Punkt Arbeitsdienste.
Kurzfristige Arbeitsdienste werden in den Monatsversammlungen oder über WhatsApp bekanntgegeben.

Arbeitsdienste können durch folgende Tätigkeiten abgeleistet werden:

    * Abfischen
    * Fischbesatz
    * Weiherpflege
    * Jugendarbeit
    * Mithilfe beim Altstadtfest
    * Teilnahme an der Altühlreinigung im Frühjahr bzw. dem Umweltschutztag im Herbst

Arbeitsdienste 2019




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